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   VG Schleswig, 08.12.2017 - 11 B 69/17   

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VG Schleswig, 08.12.2017 - 11 B 69/17 (https://dejure.org/2017,49239)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.12.2017 - 11 B 69/17 (https://dejure.org/2017,49239)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 11 B 69/17 (https://dejure.org/2017,49239)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2017 - 4 MB 83/17

    Der Erteilung einer Ausbildungsduldung entgegenstehende Maßnahme zur

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2017 - 11 B 69/17
    Zwar ist insoweit auch das Einleiten derselben durch Richtung eines Amtshilfeersuchens an die Bundespolizei grundsätzlich als konkrete Maßnahme anzusehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17; siehe hierzu auch in der Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/9090, S. 26, die insoweit beispielhaft Überstellungen im Rahmen von Dublin-Verfahren nennt, was mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar ist).

    Bezüglich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Feststellung vom Vorliegen von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ist zur Überzeugung der Kammer auf das Datum der Antragstellung bei dem Antragsgegner abzustellen (VG Schleswig, Beschluss vom 24.7.2017 - 1 B 63/17, wohl offen gelassen im Beschluss des OVG Schleswig vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17), sofern diesem Antrag ein hinreichender konkretisierter Nachweis über die aufzunehmende Ausbildungsstelle beigefügt ist.

    Der Antragsgegner dürfte in diesem Zusammenhang sodann auch über die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für die Antragstellerin zu entscheiden haben, die im Falle der Ausbildungsduldung regelmäßig zu erteilen ist, um den gebundenen Anspruch aus § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG nicht zu konterkarieren (OVG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 18 B 148/17

    Duldung eines Ausländers wegen dringender persönlicher Gründe aufgrund Erteilung

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2017 - 11 B 69/17
    (VGH Mannheim Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16; OVG Münster Beschluss vom 13.3.2017 - 18 B 148/17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2016- 12 S 61/16).

    Insoweit ist es mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Auszubildende zwar im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung (vgl. § 43 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) ein erhebliches eigenes Interesse an der Eintragung hat, diese aber nicht unmittelbar beeinflussen kann, da die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBiG von dem Ausbildenden zu veranlassen und von der zuständigen berufsständischen Kammer nach Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen vorzunehmen ist, ausreichend, wenn der Nachweis über die Eintragung des bei Antragstellung vorgelegten Berufsausbildungsvertrags zeitnah nachgereicht wird (OVG Münster, Beschluss vom 13. März 2017 - 18 B 148/17).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2017 - 11 B 69/17
    (VGH Mannheim Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16; OVG Münster Beschluss vom 13.3.2017 - 18 B 148/17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2016- 12 S 61/16).
  • BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 63.17

    Anforderungen an die Gewährung des subsidiären Schutzes sowie der Zuerkennung der

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2017 - 11 B 69/17
    Bezüglich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Feststellung vom Vorliegen von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ist zur Überzeugung der Kammer auf das Datum der Antragstellung bei dem Antragsgegner abzustellen (VG Schleswig, Beschluss vom 24.7.2017 - 1 B 63/17, wohl offen gelassen im Beschluss des OVG Schleswig vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17), sofern diesem Antrag ein hinreichender konkretisierter Nachweis über die aufzunehmende Ausbildungsstelle beigefügt ist.
  • VG Schleswig, 30.11.2017 - 11 B 73/17

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Beschäftigungserlaubnis zur Berufsausbildung

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2017 - 11 B 69/17
    Besteht ein Ermessensspielraum, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung deshalb nur dann in Betracht, wenn bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage eine Ermessensreduzierung auf Null angenommen werden kann, d.h. dass festgestellt werden kann, dass im Hauptsacheverfahren alleine eine dem Begehren der Antragstellers entsprechende Entscheidung rechtmäßig ist (mwN: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2017 - 11 B 73/17 -, Rn. 6, juris).
  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 11 B 53/19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung bei möglicher Ausbildungsduldung

    Bezüglich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Feststellung des Vorliegens von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ist auf das Datum der Antragstellung bei dem Antragsgegner abzustellen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 24.07.2017 - 1 B 63/17 - und 18.12.2017 - 11 B 69/17 -), sofern diesem Antrag ein hinreichend konkretisierter Nachweis über die aufzunehmende Ausbildungsstelle beigefügt ist.
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